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   VG München, 29.05.2019 - M 26 K 18.2431   

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https://dejure.org/2019,44828
VG München, 29.05.2019 - M 26 K 18.2431 (https://dejure.org/2019,44828)
VG München, Entscheidung vom 29.05.2019 - M 26 K 18.2431 (https://dejure.org/2019,44828)
VG München, Entscheidung vom 29. Mai 2019 - M 26 K 18.2431 (https://dejure.org/2019,44828)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FeV § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 6
    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener strafgerichtlicher Entziehung

  • bussgeldsiegen.de

    Neuerteilung Fahrerlaubnis - Anhaltspunkte für hohes Aggressionspotential

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VG München, 29.05.2019 - M 26 K 18.2431
    Die Ermessenserwägungen sind, wenn sie zum Erlass einer Beibringensaufforderung führen, in der an den Betroffenen gerichteten Aufforderung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens offenzulegen (VG München, B.v. 6.2.2018 - M 26 S 17.6095 Rn. 23 - juris - unter Verweis auf BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20/15).
  • BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 32.12

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignung;

    Auszug aus VG München, 29.05.2019 - M 26 K 18.2431
    Bei Straftätern, deren Verhalten ein hohes Aggressionspotential und eine Neigung zu impulsivem Durchsetzen eigener Interessen zeigt, ist nach den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung (Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan (Hrsg.), Kommentar, 2. Auflage 2005, Ziffer 3.14, S. 209), denen verkehrsmedizinisches Erfahrungswissen zugrunde liegt und die den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis auf diesem Gebiet wiedergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.11.2013 - 3 C 32.12 -, BVerwGE 148, 230, juris Rdn. 19), zu erwarten, dass sie auch in konflikthaften Verkehrssituationen (etwa bei Fahrfehlern anderer) emotional impulsiv handeln und dadurch das Risiko einer Verkehrssituation erhöhen, sowie eigene Bedürfnisse aggressiv durchsetzen werden (OVG Lüneburg, U.v. 8.7.14 - 12 LC 224/13 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LC 224/13

    Beibringung eines medizinisch psychologischen Gutachtens zur Frage künftig

    Auszug aus VG München, 29.05.2019 - M 26 K 18.2431
    Bei Straftätern, deren Verhalten ein hohes Aggressionspotential und eine Neigung zu impulsivem Durchsetzen eigener Interessen zeigt, ist nach den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung (Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan (Hrsg.), Kommentar, 2. Auflage 2005, Ziffer 3.14, S. 209), denen verkehrsmedizinisches Erfahrungswissen zugrunde liegt und die den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis auf diesem Gebiet wiedergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.11.2013 - 3 C 32.12 -, BVerwGE 148, 230, juris Rdn. 19), zu erwarten, dass sie auch in konflikthaften Verkehrssituationen (etwa bei Fahrfehlern anderer) emotional impulsiv handeln und dadurch das Risiko einer Verkehrssituation erhöhen, sowie eigene Bedürfnisse aggressiv durchsetzen werden (OVG Lüneburg, U.v. 8.7.14 - 12 LC 224/13 -, juris).
  • VG München, 06.02.2018 - M 26 S 17.6095

    Anordnung einer MPU nach Nötigung im Straßenverkehr - Ermessensfehler bei länger

    Auszug aus VG München, 29.05.2019 - M 26 K 18.2431
    Die Ermessenserwägungen sind, wenn sie zum Erlass einer Beibringensaufforderung führen, in der an den Betroffenen gerichteten Aufforderung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens offenzulegen (VG München, B.v. 6.2.2018 - M 26 S 17.6095 Rn. 23 - juris - unter Verweis auf BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20/15).
  • VGH Bayern, 04.03.2016 - 11 ZB 15.2682

    Bindungswirkung des in einem Strafverfahren festgestellten Sachverhalts

    Auszug aus VG München, 29.05.2019 - M 26 K 18.2431
    Vielmehr können sie auch hier grundsätzlich von den für die Fahreignung relevanten strafrichterlichen Feststellungen ausgehen, an denen sich der Betroffene festhalten lassen muss, sofern nicht ausnahmsweise gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen, insbesondere neue Tatsachen oder Beweismittel als Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO vorliegen, die für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil sprechen (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 11 ZB 15.2682, Rn. 15 - juris).
  • VG Frankfurt/Main, 17.11.2003 - 12 G 4391/03

    Fahrerlaubnis medizinisch-psychologisches Gutachten

    Auszug aus VG München, 29.05.2019 - M 26 K 18.2431
    Es verstößt dabei nicht gegen das Übermaßverbot, wenn der Betroffene sich neben einer psychologischen Untersuchung auch einer ärztlichen Untersuchung stellen muss, denn Straftaten können nicht nur auf einen charakterlichen Mangel, sondern auch auf psychische Erkrankungen hindeuten, die nur der Arzt und nicht der Psychologe diagnostizieren kann (vgl. VG Frankfurt, Beschluss vom 17.11.2003 - 12 G 4391/03 - Rn. 7 - juris).
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